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Willkommen bei Dr. Sturz Patentübersetzungen GmbH

 

Sie möchten Ihre Erfindungen auch im Ausland exklusiv verwerten?

Sie möchten Ihre Erfindungen deshalb im In- und Ausland patentrechtlich schützen lassen?

Dr. Sturz Patentübersetzungen GmbH steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Patentübersetzungen, Fachlektorat, Zertifizierung und EPA-fähige Aufbreitung kompetent zur Seite!

Sie suchen Fachübersetzer oder Fachlektoren, die vor Ort Hand in Hand mit Ihren Entwicklern und Technischen Redakteuren arbeiten?

Dr. Sturz Patentübersetzungen GmbH stellt Ihnen Sprach-Experten zur Verfügung, die unser mehrstufiges Qualitäts-Auswahlverfahren durchlaufen haben und auf Herz und Nieren, d. h. auf sprachliche und fachliche Kompetenz geprüft wurden!

       Testen Sie uns!

Aktuell: Neufassung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) ist am 13.12.2007 in Kraft getreten.

Die Amtssprachen des Europäischen Patentamtes sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Eine europäische Patentanmeldung muss in einer dieser Amtssprachen eingereicht werden. Wird sie in einer anderen Sprache eingereicht, so muss sie innerhalb einer vorgegebenen Frist in eine der Amtssprachen übersetzt werden. Die Amtssprache, in der die europäische Patentanmeldung eingereicht wurde, ist auch Verfahrenssprache für alle Verfahren vor dem Europäischen Patentamt.
Europäische Patentschriften werden in der Verfahrenssprache veröffentlicht. Die Ansprüche müssen in die beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamtes übersetzt werden.
Jeder Vertragsstaat (s. u. Mitgliedsstaaten) kann vorschreiben, dass der Patentinhaber bei seiner Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eine Übersetzung des Patents in der Amtssprache des Vertragsstaates vorlegen muss.
Der Europäischen Patentorganisation gehören ab 1. Januar 2008 die folgenden 34 Mitgliedstaaten an:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Nähere Informationen finden Sie unter: Europäisches Patentamt

 

Informationen zur technischen Übersetzung im Allgemeinen finden Sie bei unserem Partnerunternehmen transline - Übersetzungsdienst für technische Übersetzung, z. B.:
technische Übersetzungen | Übersetzung Software | Software Lokalisierung

Spez. Seiten zu Sprachen:
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Letzte Änderung: 06.05.2008