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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von Dr. Sturz Patentübersetzungen GmbH (Sturz) mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn Sturz bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.

Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Sturz nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Sturz unverbindlich und gelten als widersprochen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Sturz.


2. Angebote

Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit Sturz kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.


3. Leistungen

Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern Sturz die Druckfahnen nicht vorgelegen haben. Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien, etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.


4. Termine

Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von Sturz ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät Sturz mit ihren Leistungen in Verzug, ist Sturz zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch Sturz bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit Sturz durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von Sturz nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.


5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von Sturz sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann Sturz Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


6. Erfüllung und Gefahrenübergang

Die Leistung durch Sturz ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch Sturz mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet). Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.


7. Copyright

Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch Sturz gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei Sturz. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Kunden über.


8. Gewährleistung und Haftung

Eventuelle Fehler der Übersetzung sind Sturz innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Versand (Datum des Lieferscheines bzw. der Rechnung von Sturz) anzuzeigen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, sind ausgeschlossen. Im Falle von begründeten Rügen ist Sturz zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Drucklegung der Übersetzung übernimmt Sturz die Haftung für Folgeschäden, soweit Sturz vor Druckbeginn die Druckfahnen zur Druckfreigabe vorgelegt worden sind. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist Sturz insoweit von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung von Sturz beschränkt sich in jedem Fall der fahrlässigen Handlung maximal auf die zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssummen.


9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Reutlingen. Es gilt deutsches Recht.


10. Abwerbeverbot

Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.


11. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwal-tungszwecken im Sinne des Datenschutzes.


12. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Reutlingen, Dezember 2002

 

Informationen zur technischen Übersetzung im Allgemeinen finden Sie bei unserem Partnerunternehmen transline - Übersetzungsdienst für technische Übersetzung, z. B.:
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Letzte Änderung: 01.02.2007