Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen
von Dr. Sturz Patentübersetzungen GmbH (Sturz) mit ihren Auftraggebern,
und zwar auch dann, wenn Sturz bei der Annahme der einzelnen Aufträge
nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug
nimmt.
Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine
Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen
ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die
Sturz nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für
Sturz unverbindlich und gelten als widersprochen. Mündliche
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch Sturz.
2. Angebote
Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis
mit Sturz kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
zustande.
3. Leistungen
Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige
Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache.
Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für
Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen,
sofern Sturz die Druckfahnen nicht vorgelegen haben. Angleichung
an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt
nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige
Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei
der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Zusatzleistungen
wie DTP, Druck, HTML-Dateien, etc. werden bei Vertragsabschluss
gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
4. Termine
Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von Sturz
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät
Sturz mit ihren Leistungen in Verzug, ist Sturz zunächst eine
angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber
bleibt zur Zahlung der durch Sturz bis zu seiner Ablehnungsandrohung
erbrachten Leistungen verpflichtet. Soweit Sturz durch höhere
Gewalt oder andere unabwendbare, von Sturz nicht zu vertretende
Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird,
ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Sturz sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu
zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann Sturz Zinsen in Höhe
von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis
zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Zur Zahlung
ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen
Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht
in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber,
Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht
bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber
darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese
sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Erfüllung und Gefahrenübergang
Die Leistung durch Sturz ist erfüllt mit der Übergabe
der Übersetzung an die Post, an das sonst durch Sturz mit dem
Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe
in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B.
Internet). Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf
Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
7. Copyright
Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch Sturz gefertigten
Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken
und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
der Rechnung bei Sturz. Erst nach vollständigem Zahlungseingang
des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Kunden über.
8. Gewährleistung und Haftung
Eventuelle Fehler der Übersetzung sind Sturz innerhalb einer
Frist von 4 Wochen nach Versand (Datum des Lieferscheines bzw. der
Rechnung von Sturz) anzuzeigen. Die Haftung für Schäden,
die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft
weitergegeben hat, sind ausgeschlossen. Im Falle von begründeten
Rügen ist Sturz zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen
der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Drucklegung der
Übersetzung übernimmt Sturz die Haftung für Folgeschäden,
soweit Sturz vor Druckbeginn die Druckfahnen zur Druckfreigabe vorgelegt
worden sind. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie,
ist Sturz insoweit von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung von
Sturz beschränkt sich in jedem Fall der fahrlässigen Handlung
maximal auf die zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
vereinbarten Versicherungssummen.
9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Reutlingen.
Es gilt deutsches Recht.
10. Abwerbeverbot
Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 12
Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils
anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.
11. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der
Speicherung seiner Daten zu Verwal-tungszwecken im Sinne des Datenschutzes.
12. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren,
eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige
Bestimmung zu ersetzen.
Reutlingen, Dezember 2002
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